BAU & ENERGIE-BERATUNG

Heizungstausch & EWärmeG Erfüllung

Ihre alte Heizung gibt den Geist auf?

Von Bekannten wissen Sie das auch im Altbau regenerative Energien nachweisen müssen wenn Sie die Heizung tauschen. Sie fragen Sich wie viel das wieder mehr kostet ?

Resignieren Sie nicht gleich und machen Sie es wie schon hunderte Hauseigentümer vor Ihnen. Lassen Sie sich am besten vor dem Heizungstausch unabhängig von uns beraten. Aber auch nach dem Heizungstausch gibt es verschiedene Möglichkeiten kostengünstig den Nachweis zu erbringen.
Tipp!
Wenn Sie nicht die bestehende Ölheizung oder Gasheizung mit einer ähnlichen Heizung getauscht haben können Sie bei einer energetischen Haussanierung mit einem KfW Effizienzhaus, Zuschüsse über mehrere 10 000,-€ erhalten. 

 Fragen Sie uns einfach kostenlos & unverbindlich! 
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ACHTUNG Neue Bestimmungen ab 2024 ACHTUNG 
Heizungstausch

Heizungstausch & EWärmeG Erfüllung

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz BW) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
Sie möchten in Ihrem bestehenden Gebäude die Heizungsanlage austauschen? Ihr Gebäude wurde vor dem 1. Januar 2009 errichtet? Dann müssen Sie seit 1. Juli 2015 bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken oder Ersatzmaßnahmen ergreifen. Gegenüber der Baurechtsbehörde müssen Sie nachweisen, dass Sie die Vorgaben erfüllen, geeignete Ersatzmaßnahmen ergreifen oder davon befreit worden sind. 

EWärmeG Ersatzmaßnahmen:

  • Einsatz erneuerbarer Energien
Solarthermie, Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Einzelraumfeuerung, Biogas und Bioöl
  • Baulicher Wärmeschutz (Dämmung)
Dach/oberste Geschossdecke, Außenwände, Kellerdecke oder gesamte Gebäudehülle (H'T)
  • Sonstige Ersatzmaßnahmen
Kraft-Wärme-Kopplung, Anschluss an ein Wärmenetz und Photovoltaikanlage
  • Sanierungsfahrplan
Anbei erhalten Sie eine Liste mit den U-Werten im Vergleich ENEV - KfW - EwärmeG 
mindest U-Wert Liste PDF
Sanierungsfahrplan
BW Sanierungsfahrplan

Ist es verpflichtend, die im SFP vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen?
Es besteht keine Verpflichtung, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Der Sanierungsfahrplan soll aufzeigen, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge für das Gebäude sinnvoll sind. Er liefert Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen. 

Sanierungsfahrplan
Ewärme Gesetz Ausgleichs-maßnahmen 

BW Sanierungsfahrplan
für bestehende Wohngebäude in Baden-Württemberg 
Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines BW Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil des EWärmeG von 15 % auf 10 %. Er stellt für einige im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar.
mehr über Sanierungsfahrplan (ispf)
Der iSFP (individuelle Sanierungsfahrplan) für Wohngebäude erfüllt ab 1.7.2017 die Bedingungen der Richtlinie für die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden (BAFA Vor-Ort-Beratung) des BMWi vom 29. Oktober 2014.
Die BAFA-Vor-Ort-Beratung gilt nach §4 Abs. 3 SFP-VO – auch in der Darstellungsvariante des iSFP –
als einem Sanierungsfahrplan BW gleichwertig und kann damit im EWärmeG angerechnet werden.

individueller Sanierungs-fahrplan (iSFP) kosten

Diese Leistungen werden mit vorher abgesprochenen bzw. definierten Zeitaufwand kalkuliert und von uns mit Festpreis-Garantie abgerechnet.
Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsobjekt muss mindestens zehn Jahre zurückliegen. Dann können Sie BAFA Zuschuss bekommen!

Sie müssen keinen Zuschuss beantragen! Das erledigen wir für Sie und läuft im Hintergrund.
Der Zuschuss wird direkt von der BAFA an uns überwiesen.
 
IHRE KOSTEN SIND BLAU HINTERLEGT

incl. Energieausweis
Beispiel 1-2 Familien Haus:
Vor Ort Besichtigung, erstellen eines individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)  incl An und Abfahrt
1625,-€ incl Mwst -abzüglich eventueller Förderung von 1300,-€ incl Mwst
 Ihre Kosten = 325,-€
 incl. Mwst
Beispiel 3 Familien Haus:
Vor Ort Besichtigung, erstellen eines individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)  incl An und Abfahrt
2125,-€ incl Mwst -abzüglich eventueller Förderung von 1700,-€ incl Mwst
 Ihre Kosten = 425,-€
 incl. Mwst
mehr über iSPF Sanierungsfahrplan

„Klartext & Tipp“

Informieren Sie sich bevor ein Heizungstausch ansteht über mögliche Fördergelder und welche Ausgleichsmaßnahme in Frage kommen. Auch wenn die Heizung noch funktioniert und Sie eventuell den Dachboden ausbauen halten Sie die geforderte Dämmstärke jetzt schon für das EWärmeG ein.
Ein staatlich geförderter Sanierungsfahrplan hilft Ihnen dabei.

BEI JEDER SANIERUNG SIND DÄMMSTOFFSTÄRKEN EINZUHALTEN


Auch wenn Sie Ihr Haus nicht KfW gerecht dämmen sind bestimmte Dämmstärken einzuhalten. Wenn Sie mehr als 10% Ihrer Bauteile sanieren müssen Sie U-Werte der Bauteile einhalten. Wenn Sie Ausgleichsmaßnahmen zur EWärmeG Gesetz für Baden Würtemberg einsetzen wollen sind Sie an bestimmte U-Werte gebunden. Einen Überblick der U-Werte finden Sie hier. 
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