Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz BW) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
Sie möchten in Ihrem bestehenden Gebäude die Heizungsanlage austauschen? Ihr Gebäude wurde vor dem 1. Januar 2009 errichtet? Dann müssen Sie seit 1. Juli 2015 bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken oder Ersatzmaßnahmen ergreifen. Gegenüber der Baurechtsbehörde müssen Sie nachweisen, dass Sie die Vorgaben erfüllen, geeignete Ersatzmaßnahmen ergreifen oder davon befreit worden sind.
- Einsatz erneuerbarer Energien
Solarthermie, Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Einzelraumfeuerung, Biogas und Bioöl
- Baulicher Wärmeschutz (Dämmung)
Dach/oberste Geschossdecke, Außenwände, Kellerdecke oder gesamte Gebäudehülle (H'T)
Kraft-Wärme-Kopplung, Anschluss an ein Wärmenetz und Photovoltaikanlage